WICHTIG:

Bitte beachten Sie, dass bei manchen unserer Therapeuten zum Beispiel

Frau Mag. Dominique Ertl, Frau Ulrike Berger und Frau Inge Dürmoser seit 8.11.2021

ein 2G-Nachweis (Nachweis über eine ausgestandene CoVid-Erkrankung bzw. über erfolgte CoVid-Impfung(en)) erforderlich ist.

 

Ausgenommen sind Therapien und Termine

die durch einen Arzt oder Facharzt verordnet wurden.

Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass noch immer FFP2-Masken-Pflicht besteht bei uns im Ärztezentrum besteht.

Hochstrass am 8.11.2021


Im Ärztezentrum können die Test leider nicht kostenfrei angeboten werden.

Die Regierung übernimmt die Kosten, wenn Sie sich in der Apotheke oder in der Teststraße testen lassen, nicht aber beim Arzt. Vielleicht wird es hier demnächst eine neue Regelung geben. Bis dahin müssen wir für einen Test € 30 in Rechnung stellen.

Gerne verweisen wir an die Apotheke in Eichgraben, die bereits kostenlose Tests anbietet. Genauere Infos finden Sie hier.


COVID 19 Antigen Schnelltests

Wir bieten die Durchführung von COVID 19 Ag Schnelltests an.

Die Gewährleistung höchster Qualitäts- und Sicherheitsstandards ist uns dabei das größte Anliegen!

 

Für symptomlose Patienten ist das Testen bei jedem Hausarzt eine Privatleistung, unabhängig davon ob der Arzt Kassen- oder Wahlarzt ist. Wir verrechnen pro durchgeführtem Austestung €30 (sofern keine weitere Konsultation notwendig ist). Diese Rechnung können Sie nicht mit Ihrer Krankenkasse rückverrechnen. Eine Terminvereinbarung ist dringend notwendig.

Patienten mit typischen Symptomen, die als Verdachtsfälle gelten, werden nach Absprache mit einem Arzt von diesem Arzt noch vor Betreten des Ärztezentrums in einem  abgesonderten Raum getestet. Für diesen Test werden im Rahmen einer Konsultation ebenso €30 verrechnet, für die von den Kassen keine Kostenrückerstattung vorgesehen ist. Die Honorarnote für die Ordination und die Behandlung kann aber, wie gewohnt, eingereicht werden.


Durchführung des Tests

 Wir haben uns nach längerer Recherche vorerst für die Schnelltests der Firma Abbott entschieden. Laut Angabe der Firma wird empfohlen, den Abstirch nasopharyngial zu nehmen, das bedeutet, dass die Probe vom Nasenrachen genommen werden soll. Die Covid Viren befinden sich nicht vorwiegend in der Nasen- oder Mundschleimhaut, sondern weiter dahinter.

Es gibt also zwei Wege zum Nasenrachen: Einerseits durch die Nase und andererseits durch den Mund, weit nach hinten in den Rachen. Wird der Abstrich nicht korrekt an der definierten Stelle abgenommen, steigt die Gefahr, dass Viren nicht nachgewiesen werden, obwohl der Patient infiziert ist. Das genaue Abnehmen der Probe ist also der erste wichtige Schritt zur Qualitätssicherung. Wenn möglich werden wir den Abstrich deshalb sowohl über Mund als auch über die Nase nehmen.

Für den Fall, dass es aus anatomischen Gründen nicht möglich ist, oder der Abstrich durch die Nase vom Patienten nicht toleriert wird, bitten wir alle Patienten, 2 Stunden vor dem Termin zur Testung nicht mehr zu essen und auch nicht mehr zu trinken!!

 

Danach wird die genommene Probe in einer Flüssigkeit gelöst und auf den Test aufgetragen. Das Ergebnis erhält man innerhalt von 15 Minuten.

Können keine Viren nachgewiesen werden, ist der Test NEGATIV, werden Viren nachgewiesen, so ist der Test POSITIV.

 

Bei einem positiven Testergebnis, muss sich der Patient umgehend (nicht mit öffentlichen Transportmitteln) in häusliche Quarantäne begeben und den Instruktionen der Behörde folgeleisten.

 

Bei einem negativen Test passiert nichts weiter, aber dem Patienten muss bewusst sein, dass ein negativer Test, nicht zwangsläufig bedeutet, dass er sich nicht angesteckt hat. Man rechnet beim Covid 19 Virus mit einer Inkubationszeit von 5 bis 10 Tagen. Hat man also Kontakt mit einer Person, bei der man sich potentiell anstecken könnte, muss man damit rechnen, dass man innerhalb von 5 bis 10 Tagen nach dem Kontakt selbst erkranken kann.

Sinnvoll ist ein Test nach Kontakt mit einer infizierten Person frühestens 5 Tagen danach.

 

Genau so, wie ein Beinröntgen Sie nicht vor einem Beinbruch schützt, schützt ein Test nicht vor einer Infektion in naher Zukunft!

 


Allgemeine Information:

Presseaussendung zu neuen Corona-Maßnahmen

 

Die NÖ Ärztekammer unterstützt einschränkende Maßnahmen, aber Corona ist nicht alles -

Appell an die Bevölkerung, alle medizinischen Untersuchungen und Behandlungen wie vor Coronazeiten durchzuführen

Aus Sicht der NÖ Ärztekammer hat die Bundesregierung auf die rasant steigenden Infektionszahlen richtig reagiert und einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. „Auch wenn wir hinter den ab kommenden Dienstag, 0:00 Uhr, geltenden Maßnahmen stehen, dürfen wir keinesfalls übersehen, dass es abseits von COVID-19 viele weitere und häufiger auftretende Krankheiten gibt, die erhebliche Schäden nach sich ziehen, wenn Therapien ausgesetzt oder Untersuchungen abgesagt werden“, warnt Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der Ärztekammer für NÖ.